Mittwoch, 21. August 2019

Der griechische Amtsschimmel ist erwacht.

In den NAUTISCHEN NACHRICHTEN der Kreuzer Abteilung finden sich in Ausgabe 2/2019 interessante Hinweise:
  1. Griechenlands Sonderwege sind unter Sportbootfahrern berüchtigt. So können Sportboote schon nach Klein-Reparaturen festgesetzt werden, bis ein Gutachter die Seetüchtigkeit bescheinigt hat. Immer wieder werden Geldbußen verhängt, zum Beispiel 500 Euro, wenn das verpflichtende Bootsdokument DE.K.P.A. erst nach Ablauf eines Jahres verlängert wird, und sei die Frist nur um wenige Tage versäumt. Tipp: Bei Überschreitung besser ein neues DE.K.P.A. beantragen.
  2. Skurril wird es, wenn sich die griechische Amtsperson bei einer Kontrolle mit dem amtlichen Sportbootführerschein (SBF) allein nicht zufrieden gibt und auch dafür gleich eine Geldbuße ausspricht. Denn: Der SBF wird nur in Mitgliedsstaaten der UNECE (die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) anerkannt. Griechenland hat dieses Abkommen nicht ratifiziert.
Stattdessen sieht das griechische nationale Recht folgende Regelung zur Gültigkeit/Anerkennung ausländischer Bootsführerscheine vor: „Anerkannt wird eine entsprechende, im Ausland ausgestellte Erlaubnis, die ein griechischer oder ausländischer Bürger innehat, sofern diese von einer staatlichen Stelle des Ausstellungslandes ausgestellt oder offiziell anerkannt worden ist. Im Falle des Vorstehenden ist der Inhaber im Fall einer Kontrolle verpflichtet, eine offizielle Übersetzung der im Ausland erworbenen Erlaubnis beizubringen, begleitet von einer Bestätigung der entsprechenden Botschaft oder konsularischen Behörde, wonach die ausstellende behördliche Stelle hierfür zuständig ist oder die ausstellende Stelle hierfür offiziell staatlich in dem entsprechenden Land anerkannt ist.“ Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland können auf Anfrage diese von den griechischen Behörden verlangte schriftliche Bestätigung ausstellen. Kontakt u. a. über www.athen.diplo.de. Dort das Kontaktformular nutzen.

Unklar ist, ob der Inhaber des SBF See zudem eine griechische Übersetzung des Dokuments mitführen muss. Das griechische Schifffahrtsministerium erklärt, dass eine Übersetzung nur für Bootsführerscheine erforderlich ist, die im außereuropäischen Ausland erworben wurden. Die deutsche Botschaft in Athen bezweifelt das und will sich mit dem Ministerium in Verbindung setzen und erfragen, ob eine Übersetzung bei innereuropäischen Sportbootführerscheinen abkömmlich ist. Denn, so die Botschaft, man erhalte immer wieder verzweifelte Anrufe und E-Mails von Schiffseignern, die in den griechischen Häfen festgehalten werden, weil eben keine Übersetzung vorliegt. Man könne deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nur empfehlen, eine Übersetzung mit sich zu führen.